Allgemeine Geschäftsbedingungen
der Büsumer Reederei GmbH, 25761 Büsum
§ 1
Die Büsumer Reederei GmbH übernimmt Urnen zur Seebestattung und setzt diese nach den jeweils gültigen gesetzlichen
Vorschriften in den vorgeschriebenen Urnenbehältnissen in der Nordsee bei.
Sofern Angehörige es wünschen, können diese gegen zusätzliches Entgelt bei der Urnenbeisetzung zugegen sein –
es findet eine Einzelfahrt statt.
Die Absprache der Beisetzungstermine erfolgt nach Urneneingang.
§ 2
Unsere Preisangebote sind unverbindlich. Es gilt die jeweils aktuelle Preisliste
§ 3
Für zugelieferte Schmuck-Urnen übernimmt die Büsumer Reederei GmbH keinerlei Haftung. Das Bruchrisiko oder
sonstige Schäden trägt der Zulieferer selbst.
§ 4
Die Büsumer Reederei GmbH haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns für die
ordnungsgemäße Erfüllung der ihr übertragenen Aufgaben. Sie übernimmt keine Haftung bei Verlusten, Verspätungen und Unglücksfällen während der Beisetzungsfahrt oder sonstigen mittelbaren oder unmittelbaren Schäden, es sei denn, die
Reederei oder deren Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen hätten vorsätzlich grob fahrlässig gehandelt.
Dies gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die von der
Büsumer Reederei GmbH aufgrund einer fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung verursacht wurden.
Die Büsumer Reederei GmbH haftet in dem vorgenannten Umfang auch für deren gesetzlichen Vertreter und
Erfüllungsgehilfen.
§ 5
Muss eine Beisetzungsfahrt infolge höherer Gewalt, zum Beispiel Katastrophen, Unruhen, hoher Seegang,
schlechtes Wetter, Nebel oder aus technischen Gründen angesagt werden, so haftet die Reederei nicht.
Der Ersatz von Reisekosten ist nicht möglich.
Die Büsumer Reederei GmbH verpflichtet sich, die Beisetzung bzw. die Beisetzungsfahrt so schnell, wie
möglich nachzuholen.
Ein Anspruch auf ein bestimmtes Schiff oder Abfahrtshafen besteht grundsätzlich nicht. Die Büsumer Reederei GmbH
ist nur beim Einsatz eigener Schiffe Veranstalter und tritt sonst als Mittler auf.
§ 6
Zahlungen haben nach Rechnungsstellung durch die Büsumer Reederei GmbH ausschließlich nur an die
Büsumer Reederei GmbH zu erfolgen. Eine Zahlung an Dritte hat keine schuldbefreiende Wirkung. Bei Verzug ist die
Reederei berechtigt Verzugszinsen in Höhe von 12 % p.A. über dem jeweiligen Basiszinssatz zu verlangen.
Die Geltendmachung weiteren Verzugsschadens ist hierdurch nicht ausgeschlossen.
§ 7
Stornierung des Auftrags ist möglich. Die Büsumer Reederei GmbH ist im Falle der Stornierung durch den Kunden
berechtigt, die vereinbarte Vergütung zu verlangen. Sie muss sich allerdings dasjenige anrechnen lassen, was sie infolge
der Stornierung an Aufwendungen eingespart hat oder durch die freigewordenen Kapazitäten an andrer Stelle erwirtschaftet
bzw. böswillig an Erwirtschaftung unterlässt. Es fällt mindestens eine Summe von 20 % der Vergütung an, es sei denn,
der Auftraggeber weist nach,
dass der Schaden auf Seiten der Büsumer Reederei GmbH geringer ist.
§ 8
Die personenbezogenen Daten des Auftraggebers werden elektronisch verarbeitet. Diese Daten werden nur in dem Umfang weitergegeben, wie es für die Erfüllung des Vertrages erforderlich ist. Eine Weitergabe zu andren Zwecken erfolgt nicht.
§ 9
Die Unwirksamkeit einer Bestimmung oder eines Teils dieser Bedingung berührt den Bestand der übrigen Bestimmungen
nicht
§ 11
Gerichtsstand für alle eventuellen Ansprüche und Auseinandersetzungen ist Büsum.
Stand: 2026
